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Schulwanderungen

Grundsätze zur Durchführung von Schulfahrten

 

Schulfahrten ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule. Sie werden durchgeführt vor allem mit dem Ziel, die Klassengemeinschaft zu stärken, Sozialkompetenz zu fördern, aber auch den kulturellen und fachlichen Horizont der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und den Unterricht in anderer Form weiterzuführen und zu ergänzen.

Als solche Schulfahrten sind im Sinne der „Richtlinien fĂĽr Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge“ (VV vom 12.12.90) anzusehen:

a)      mehrtägige Schulwanderung (Klassenfahrt),

b)      eintägige Schulwanderung (Wandertag)

c)      Unterrichtsgang

d)      Schullandheimaufenthalt / Studienfahrt

 

 

     1.   Mehrtägige Schulwanderungen

 

Ziel:  Stärkung der Klassengemeinschaft, Förderung der Sozialkompetenz, Kennenlernen der Heimat und benachbarter Landschaften

 

Dauer:  Klasse 5-7 bis max. 3 Tage          Klasse 9-10 bis max. 10 Tage

 

Bereich: Klasse 5-7 ... nur Inland            Klasse 9-10 ... keine Einschränkung

Der Besuch reiner „FUN“-Ziele (Badeorte, reine Ferienparks etc.) wird ausgeschlossen. Die Reiseentfernung sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Reisezeit stehen.

 

Orientierungs- und Mittelstufe:

In den Klassen 5 bis 7 wird eine mehrtägige Schulwanderung durchgeführt, die in der 2. Hälfte der 6. Klasse stattfindet.

 

Oberstufe:

In den Klassen 9 und 10 wird eine mehrtägige Schulwanderung durchgeführt (Ende 9 oder in 10).

 

Finanzieller Rahmen:

Keine absolute Festlegung der finanziellen Obergrenze. Die finanzielle Belastung sollte so niedrig wie möglich gehalten werden und in einem angemessenen Verhältnis stehen zu Reiseentfernung und Reiseprogramm.

 

Vor jeder mehrtägigen Schulwanderung sind alle Eltern zu informieren über Ziel, voraussichtliche Kosten und Alternativen der Fahrt. In der Planungsphase ist mindestens ein Elternabend durchzuführen. Die Zustimmung der Eltern ist schriftlich einzuholen. Sind 15% der Eltern gegen diese Veranstaltung, so kann sie in der geplanten Form nicht durchgeführt werden, wobei je Kind nur eine Stimme gilt. Ist des Weiteren von vornherein klar, dass mind. 15% der Kinder nicht an der Fahrt in dieser Form teilnehmen, kann sie nicht so durchgeführt werden.

 

 

    2.     Eintägige Schulwanderungen (Wandertage)

 

Ziel:  Stärkung der Klassengemeinschaft, Förderung der Sozialkompetenz, Kennenlernen der Heimat, Stärkung der Naturverbundenheit;

 

Empfehlung ĂĽber inhaltliche Schwerpunkte:

-        Klassen 5 und 6: Verbindung zu Heimatkunde, Biologie und Erdkunde

-        Klassen 7 und 8: körperliche Betätigung und Geschichte

-        Klassen 9 und 10: Kultur, Naturwissenschaften und berufliche Orientierung

Es werden keine Wandertage mit dem Ziel des Einkaufens durchgefĂĽhrt.

 

Die Eltern werden (wenn möglich) rechtzeitig über den geplanten Wandertag informiert. Eine Mitbestimmung in Form einer gesonderten Genehmigung ist nicht vorgesehen.

 

Im Verlaufe des Schuljahres finden 2 zentrale und ein freier Wandertag statt. Zentrale Wandertage werden von der gesamten Schule durchgefĂĽhrt. Dabei wird ein Termin zentral im Arbeitsplan der Schule festgelegt und ein Wandertag spontan und kurzfristig eingerichtet, je nach Wetter. Der freie Wandertag wird klassenweise durchgefĂĽhrt, wobei ein Bezug zum Unterricht empfohlen wird. Eltern und Schule werden mindestens drei Wochen vorher ĂĽber dessen DurchfĂĽhrung informiert.

 

Finanzieller Rahmen:

Die von den Eltern zu tragenden Gesamtkosten aller Wandertage im Schuljahr sollen nicht höher sein als

-        20,00 € fĂĽr die Klassen 5 und 6,

-        25,00 € fĂĽr die Klassen 7 und 8 und

-        30,00 € fĂĽr die Klassen 9 und 10.

 

Ausgenommen von dieser Regelung bleibt ein möglicher zentraler schulischer Wandertag, bei dem alle Klassen zu einem und demselben Ziel wandern/fahren und welcher auch zentral organisiert wird.

 

    3.      Unterrichtsgang

 

Ein Unterrichtsgang hat das Ziel, den regulären Unterricht fortzuführen oder zu ergänzen. Eine Entscheidung darüber trifft ausschließlich der Schulleiter.

 

Berücksichtigung findet dabei u.a. auch ein angemessener finanzieller Rahmen. Unterrichtsgänge unterliegen nicht dem Limit der Wandertage.

 

 

    4.      Schullandheimaufenthalte / Studienfahrten

 

Schullandheimaufenthalte führen den Unterricht in besonderer Form fort. Sie müssen laut o.g. VV mindestens 5 Tage dauern. Auch Studienfahrten sind eng an unterrichtliche Themen gebunden, dauern aber mindestens 8 Kalendertage und sind erst ab Klasse 9 möglich.

 

Auf Grund der Spezifik dieser beiden Schulveranstaltungen werden keine Grundsätze dafür aufgestellt. Sollte eine der beiden Formen für unsere Klassen in Betracht kommen, so wird dies gesondert mit dem SEB besprochen.

 

 

Diese Seite wird unterstĂĽtzt von:

Michael Holzhauser
Allianz-Hauptvertreter

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