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Vertretungskonzept der RS Schönenberg-Kübelberg
Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte usw. fallen Vertretungen an und diese müssen organisiert werden. Das verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von Lehrkräften. Um den Ausfall von Unterricht (Stunden-ausfall für die Schüler/innen) so gering wie möglich zu halten, müssen Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen werden.
I. Ziele des Vertretungskonzepts
1. Ziel ist die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
2. Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit fĂĽr Kollegium und Eltern schaffen.
II. Grundsätze des Vertretungsunterrichts
● Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht.
â—Ź Hausaufgabenbetreuung ist kein Vertretungsunterricht.
● Es wird versucht alles zu vertreten. Um aber eine allzu große Belastung zu vermeiden können Randstunden ausfallen. Der tägliche Unterricht der Schüler und Schülerinnen sollte wenn möglich mindestens 4 Stunden betragen.
● Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Auf-sichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.
â—Ź Es gilt die Mehrarbeitsverordnung. Eine ausgewogene Jahresbelastung fĂĽr den Vertre-tungsunterricht entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Kollegen und Kolleginnen wird angestrebt.
● Bei Schwerbehinderten, diesen Gleichgestellten und Lehrkräften ab 55 Jahren gilt die Mehrarbeitsverordnung Absatz 3.7 Verwaltungsvorschrift vom 29.05.2002.
● RLA können nach jeweiliger Einzelrücksprache zu kurzfristigen Vertretungen und in Notsituationen herangezogen werden, sofern es sich um ihren derzeitigen Ausbildungs-unterricht handelt.
III. Formen von Vertretungsunterricht
1. Kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften (max. 1 Woche)
Der kurzfristige Vertretungsunterricht wird vorrangig ĂĽber unbezahlte Mehrarbeit aufge-fangen.
Folgende Rangfolge wird generell bei Vertretungen beachtet:
● Vertretung durch Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten,
â—Ź Vertretung durch einen entsprechenden Fachlehrer,
â—Ź allgemeine Vertretung (weder klassen- noch fachbezogen),
â—Ź Einsatz von Kollegen und Kolleginnen in Elternzeit (PES).
2. Langfristiger Ausfall von Lehrkräften
Der längerfristige Ausfall von Lehrkräften ab einer Woche soll vorrangig über PES geregelt werden. Daraus ergibt sich folgende Reihenfolge:
● Einsatz von PES-Kräften,
â—Ź Einsatz von Kollegen und Kolleginnen in Elternzeit,
● Anordnung von bezahlter Mehrarbeit von Lehrkräften mit Einverständnis der betref-fenden Lehrperson.
Die Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Stundentafel zur Sicherstellung von Unterricht sind möglich. - Die Eltern werden bei einem langfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert.
IV. Regelungen des Vertretungsunterricht
1. Organisatorische Regelungen:
● Pro Wochentag wird in der 1. Stunde eine Vertretungspräsenz eingerichtet, die bei unvorhersehbaren Vertretungen eingesetzt wird. Ein zweimaliger Einsatz innerhalb eines Monats wird als eine Mehrarbeitsstunde gezählt.
â—Ź Alle Kollegen und Kolleginnen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung.
â—Ź Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildung, Klassenfahrten oder sonstigen Beur-laubungen) stellt die zu vertretende Lehrkraft in Absprache mit der Schulleitung Pla-nungsunterlagen/Material fĂĽr den Unterricht zur VerfĂĽgung,
➔ auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können,
➔ bei denen selbstständiges Arbeiten der Klasse (je nach Voraussetzungen) angeordnet werden kann.
● Bei unvorhergesehener Abwesenheit muss dies am 1. Tag telefonisch bis spätestens 7:30 Uhr gemeldet sein. Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sollte so schnell wie möglich mitgeteilt werden.
â—Ź Bei Erkrankungen ist es hilfreich, wenn die erkrankten Kolleg/en/innen Hinweise fĂĽr den zu vertretenden Unterricht geben.
● Mitführung wird nur in Notsituationen angeordnet und nur am Tag des Unterrichts-ausfalls. Sie ist keine Mehrarbeitsstunde. Falls möglich sollen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden (Lehrkräfte von M, D, E oder vorangegangener Stunde)
● Zur Minimierung der Belastung der Lehrkräfte können folgende Maßnahmen getroffen werden:
➔ Kleine Gruppen (z. B. WPF-Fächer) können bei Unterrichtsausfall zusammengelegt oder auf andere Gruppen verteilt werden.
➔ Bei Klassen mit Doppelbesetzung (2 Lehrkräfte unterrichten in einer Klasse ,wie z.B. ITG) kann diese aufgelöst werden.
➔ Durch Planung der Fortbildungen kann eine rechtzeitige Terminabstimmung erfol-gen. Es sollten nicht mehr als 3 Lehrkräfte an einem Tag abwesend sein.
● Außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassenfahrten, Projekttage, Wandertage) verschiedener Klassen sollen, wenn möglich, zur selben Zeit stattfinden.
2. Inhaltliche Regelungen
● Der Unterricht in einem bestimmten Fach soll, wenn möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft weitergeführt werden (siehe IV Punkt 1).
● Kann in der Vertretungsstunde der Fachunterricht nicht fortgeführt werden, sollen Grundkompetenzen für das entsprechende Fach oder die entsprechende Klassenstufe geübt werden (siehe auch Qualitätsprogramm bzw. Vertretungsordner).
V. Qualitätsprogramm und Vertretungsunterrichts
Gemäß dem Qualitätsprogramm wird ein Vertretungsordner erarbeitet.
● Die Fachkonferenzen erarbeiten Unterrichtsmaterialien für die Klassenstufen und Themenbereiche der einzelnen Fächer.
● Zur Verbesserung der Grundkompetenzen einigen sich die Stufenkonferenzen auf allgemeine Themen, die in den Vertretungsstunden behandelt werden können.
Dieses Vertretungskonzept wurde mehrheitlich beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 26.02.2004.
Schönenberg-Kübelberg, den 26.02.2004
Uwe Steinberg, Schulleiter
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